Lieferungs-Bedingungen für Wappenstempel-Bezug

Stand 1. 7. 2010

1. Mit Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen anerkannt. Anderslautende Vereinbarungen bedarf unserer Bestätigung. Ist eine dieser Vereinbarung unwirksam, werden die übrigen nicht berührt.

2. Eine Verpflichtung zur Bestätigung erteilter Aufträge besteht nicht. Sofern Vorauszahlungen geleistet sind, wird bei Auftrags-Ablehnung diese nach evtl. Kosten-Anrechnung zurückerstattet.

3. Eine angemessene Lieferzeit muß gestattet werden. Krankheit und technische Unterbrechungen entbinden nicht vom Vertrag.

4. Der Auftraggeber leistet bei Bestellung eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 30 %. Der Rest ist sofort nach Lieferung ohne Abzug zahlbar. Zahlungsverzögerungen berechtigen uns zur Aufrechnung von Zins und Kosten in üblichem Umfang.

5. Die Entwürfe bleiben beim Lieferanten. In seiner Seite: Wappenregister wird das Wappen (ohne Farbe) und nur mit dem Familien-Namen veröffentlicht. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

6. Der Besteller erhält einen Entwurf über das Wappen, den er per E-mail genehmigt. Bei mehreren Entwürfen gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers.

7. Mängel, die die Funktionalität des Stempels nicht beeinträchtigen, gelten nicht als solche.

8. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

9. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Vöhringen/Iller, Gerichtsstand für Kaufleute ist Neu-Ulm